BMF: Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2024 (III C 2 - S 7306/19/10003 :004) zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten nach § 15 Absatz 4 UStG Stellung genommen und den Umsatzsteuer_Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 9. Dezember 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klciken Sie bitte hier: