BMF: Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. Juni 2024 (III C 2 - S 7300/22/10001 :001) zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG), hier insbesondere zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 12. Juni 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf eine aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicen Sie bitte hier: