BMF: Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Abgabenordnung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl. S. 2730) ist § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) neu gefasst worden. Der AEAO zu § 158 - Beweiskraft der Buchführung - wurde mit BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 - S 0333/23/10001 :001) neu gefasst.

Quelle: BMF online vom 25. März 2024

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